1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von Tandemmaster
I n g o W e r n i c k e http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie
werden von Tandemmaster I n g o W e r n i c k e ausdrücklich schriftlich
bestätigt. Alle Vereinbarungen und Vertragsänderungen (auch
Nebenabreden) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
Tandemmaster I n g o W e r n i c k e.
2. Voraussetzungen
Das Mindestalter für Tandemsprünge beträgt 12
Jahre und ist abhängig von der Körpergröße und der
Gesamtkonstitution. Ein Höchstalter gibt es nicht, sofern ein im
Durchschnitt normaler Gesundheitszustand vorliegt. Im Zweifelsfall
empfehlen wir die Untersuchung und Freigabe durch einen Hausarzt
oder Fliegerarzt, Adressen erhalten Sie bei uns. Für Tandemsprünge
gilt ein Maximalgewicht von 80 kg brutto. Im Zweifelsfall ist der
Tandemmaster berechtigt, das Gewicht des Passagiers vor dem
Tandemsprung aus Sicherheitsgründen durch Wiegen zu kontrollieren.
Der Tandemmaster ist berechtigt vor dem Tandemsprung den
Tandemgast im Zweifelsfall aus Sicherheitsgründen (z.B. geistige
Behinderung, ...) vom Tandemsprung auszuschließen.
3.
Behinderte
Manches ist möglich, vieles nicht. Grundsätzlich
gilt, dass die sichere Durchführung des Sprunges oder Fluges
gewährleistet sein muss, z.B. ist es uns nur selten möglich,
Querschnittgelähmte am Fallschirm mitzunehmen. Anders verhält es
sich mit Blinden oder Taubstummen, für die z.B. ein Tandemsprung
ein ganz besonderes Erlebnis ist. Ein fehlender Arm oder ein
fehlendes Bein ist in der Regel kein Problem (hier gibt es bereits
Erfahrungen), auch hier gilt: vorher fragen!
4.
Zeitaufwand
Grundsätzlich sollten Sie mindestens einen ganzen
Tag für Ihren Sprung einplanen. Natürlich wird es in der Regel nur
ein halber Tag sein, meist sogar kürzer und nur wenige Stunden
dauern. Aber darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Bitte planen
Sie daher weder vorher noch nachher etwas, was Ihre oder unsere
Flexibilität einschränken könnte. Auch bei bestmöglicher Planung
kann es vorkommen, dass der Tandemfallschirmsprung nicht zum
geplanten Termin stattfinden kann, da er von einer Vielzahl von
Faktoren abhängt, wie z.B. Wetter, Verfügbarkeit der Kameramänner,
Verfügbarkeit des Flugzeuges, so dass es keine Garantie für die
Durchführung des Tandemsprunges zum geplanten Sprungtermin gibt. Der
Tandemmaster ist nicht verantwortlich und kann nicht haftbar gemacht
werden für Verspätungen jeglicher Art, die auf höhere Gewalt
zurückzuführen sind. Es besteht Einvernehmen zwischen den
Vertragsparteien, dass alle Punkte, die auch nur ansatzweise der
höheren Gewalt unterliegen oder unterliegen könnten, nicht dem
Tandemmaster angelastet werden können.
5. Versicherungen
Die Luftsportgeräte / Luftfahrzeuge unterliegen
europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind dementsprechend wie
folgt versichert:
Passagier Tandem - Haftpflicht bis € 600.000,-
(Personenschäden Auch Fallschirmspringen wird von der
höchstrichterlichen Rechtsprechung als ungefährliche Sportart
eingestuft (diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa
57/68). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus
versichern möchte, kann dies privat und auf eigene Kosten tun.
6. Erwerb des Gutscheins
Sie füllen das Bestellformular auf der
Internetseite http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ vollständig aus
und senden es ab. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsseite
mit allen notwendigen Informationen wie Rechnungsnummer, IBAN
und Kontonummer an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Sie
haben nun die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag in voller Höhe auf
das angegebene Konto zu überweisen. Nach vollständigem
Zahlungseingang auf unserem Konto wird Ihnen der Gutschein in einem
neutralen Umschlag (mit meiner Privatadresse) an die angegebene
Adresse zugesandt. Der Gutscheininhaber ruft nun ausschließlich
montags ab exakt 19:00 Uhr das Info-Telefon 0173/ 4529216 an und
vereinbart mit seinem Tandemmaster oder dem ihm zugeteilten
Tandemmaster seinen Wunschtermin. Wir behalten uns vor, etwaige
Preiserhöhungen, auch Preiserhöhungen Dritter (Treibstoff,
Versicherungen, Steuern ...) oder Rechts- oder Gesetzesänderungen
mit finanziellem Mehraufwand nachzukalkulieren und die höheren
Kosten auf jeden Tandemsprung / Gutschein umzulegen und vor dem
Tandemsprung einzufordern. Der Tandemmaster ist grundsätzlich
berechtigt, Preiserhöhungen vor dem Tandemsprung vom Tandempassagier
einzufordern. Ein Umtausch oder eine Rückverrechnung ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die am
Sprungtag, für den jeweiligen Flugplatz und die Flughöhe gültigen
Preise. Der Tandemmaster behält sich das Recht vor, Preiserhöhungen
nachträglich einzufordern bzw. entsprechend auszuzahlen. Dies gilt
sowohl für den reinen Tandemsprung als auch für Videoaufnahmen.
7. Gutschein - Versand
Da unser Gutschein jederzeit und von jeder Person,
die im Besitz des Gutscheins ist, eingelöst werden kann, ist der
Gutschein so gut wie Bargeld. Deshalb gilt: Das Versandrisiko tragen
Sie als Besteller. Für einen eventuellen Missbrauch haftet nicht der
Tandemmaster, sondern der Vertragspartner (wie bei Lufthansa, wenn
Sie das Flugticket verlieren).
8.
Gültigkeit des Gutscheins
Mit Überweisung des Rechnungsbetrages werden sofort, alle Kosten
(Jahresbeiträge, Jahreshaftpflichtbeiträge, …) von
diesem Betrag beglichen. Es besteht Einigkeit, zwischen den
Vertragsparteien dahingehend, dass der bezeichnende Gewinn, nur und
ausschließlich in der Abschreibung des Fallschirm, sowie der
Begleichung aller aufwenden, Kosten und Fixkosten, die im
Zusammenhang mit den Tandemsprung entstehen bezeichnet werden. Der
Gutschein ist ein begrenzt gültiges Flugticket und ist ab dem Tage
der Überweisung ein Jahr gültig.
Sollte der Berechtigte in den
angegebenen 12 Monaten nicht in der Lage sein, Ihren Tandemsprung
wahrzunehmen, so kann der Vertragskunde des Tandemmasters mit einem Anschreiben per
Brief, 3 Monat vor Ablauf des Gutscheins beim Tandemmaster I n g o W e r n i c k e um weitere 6 Monate verlängern lassen.
Bitte beachten Sie, dass danach der
Gutschein,
oder der Berechtigung zum Tandemsprung, mit oder ohne Video unwiderruflich
verfallen!
Der Gutschein kann
nur einmal verlängert werden. Der Gutscheinberechtigte
verpflichtet sich, im Verlängerungszeitraum seinen Sprung
wahrzunehmen.
Der Gutschein kann nur während
der Sprungsaison etwa Mai - Oktober eingelöst werden. Voraussetzung
ist eine Terminvereinbarung mit dem Tandemmaster Wernicke Ingo. Bei
ausgestellten Geschenktickets/ Gutscheinen reservieren wir Ihnen
eine vertragliche Dienstleistung und halten dafür Personal und
Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde können
Tandemgutscheine nur begrenzt einlösbar sein. Das Übertragen
auf eine andere Person ist mir unbedingt schriftlich per Brief anzuzeigen. Es besteht Einigkeit
darüber, dass Gutscheine oder Geschenktickets im Sinne der Luftfahrt
unwiderruflich als Flugticket anzusehen sind.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass Gutscheine
oder Geschenkgutscheine im Sinne der Luftfahrt unwiderruflich als
Flugscheine anzusehen sind. Der Kunde hat das Recht ,vor
Vertragsabschluss die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins, von der
vorgegebenen Gültigkeitsdauer von einem Jahr bis zu 4 Jahre mit dem
Tandemmaster frei nach eigenem Ermessen zu vereinbaren, wobei
ausdrücklich vorab die Schriftformmit Bestätigung durch den
Tandemmaster, vor dem Kauf, zwingend notwendig ist.
9. Lieferung
Alle Internetbestellungen werden schnellstmöglich
ausgeliefert. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse. Die Gefahr geht mit Absendung der bestellten Ware auf
den Besteller über.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ . Gutscheine, die aus Kulanz
in dringenden Fällen vor Zahlungseingang versandt werden, werden
erst nach Begleichung des Rechnungsbetrages gültig. Im Streitfall
ist die Gültigkeit des Gutscheins durch den
Originalüberweisungsbeleg der jeweiligen Bank dem Tandemmaster I n g o W e r n i c k e nachzuweisen.
11. Termine und Sprungplatz
Die Termine und der Sprungplatz für den
Tandemsprung werden vom Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ festgelegt und sind für den
Tandemgast im Internet unter
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/Termine.html ersichtlich. Der
Tandemgast kann sich aus den Terminen im Internet den für ihn
günstigsten Wunschtermin aussuchen und muss diesen Termin mit seinem
Tandemmaster telefonisch abstimmen. Grundsätzlich wird nur am
Wochenende (Samstag, Sonntag und Feiertage) gesprungen. Der
Hauptsprungtag ist der Sonntag. Der Tandemmaster I n g o W e r n i c k e ist
an die Termine des ausrichtenden Vereins bzw. des Veranstalters
gebunden. Der ausrichtende Verein garantiert mindestens alle 2
Wochen ein Sprungwochenende. Je nach Situation (z.B. Wetter, ...)
kann der Verein oder Veranstalter Termine absagen und/oder neue
Ausweichtermine festlegen.
Der Tandemmaster behält sich das Recht vor, an
mehreren Sprungtagen oder Sprungwochenenden keine Tandemsprünge
durchzuführen (z.B. Krankheit, Urlaub, private oder dienstliche
Verpflichtungen). Die Sprungsaison dauert etwa von Mai bis Oktober
Der Sprungort richtet sich ausschließlich nach der zeitlichen und
örtlichen Verfügbarkeit des Tandemmasters und ist deutschlandweit
möglich. Termine werden jeweils montags ab exakt 19:00 Uhr für das
kommende Sprungwochenende vergeben. Dabei ist zu beachten, dass der
Tandemgast, der zuerst anruft, um seinen Sprungtermin abzustimmen,
die besten Chancen hat, seinen Wunschtermin bestätigt zu bekommen.
Alle Termine sind unverbindlich und können jederzeit geändert
werden. Bitte vor Anreise den Termin und den aktuellen Flugplatz
nochmals telefonisch unter 0173/ 4529216 erfragen! Ausweichtermine
finden nur statt, wenn der Sprung in der Vorwoche nicht durchgeführt
werden konnte (z.B. Wetter) und ein neuer Starttermin geplant ist!
Sollte ein geplanter Sprungtermin ausfallen oder nicht stattfinden,
ist der Tandempassagier verpflichtet, mit dem Tandemmaster einen
neuen Termin zu vereinbaren.
12. Absagen
Zu Absagen, z.B. wegen schlechten Wetters, zu
geringer Anzahl von Fallschirmspringern am Flugplatz, Erkrankung des
Piloten oder Tandemmasters, wegen eines technischen Defektes,
aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Flugsicherheit, ...) sind
ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter,
Vereine, Sprungschulen, Dienstleister und Piloten berechtigt. Wir
haften jedoch in keinem Fall für anfallende Reise- oder sonstige
Kosten. Ersatztermine werden individuell bekannt gegeben und im
Internet veröffentlicht.
13. Stornierung
Bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre
Stornierung durch den Tandemgast kostenfrei. Wir behalten uns jedoch
vor, bei größeren Gruppen andere Stornofristen festzulegen. Bei
Stornierung (auch bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin) durch
den Tandemgast berechnen wir eine Aufwandsentschädigung (z.B.
Fahrtkosten, ...) in Höhe von mindestens 35,- € Gebühr pro Person.
Tandemtickets werden dann ungültig und erst nach Zahlung der
Stornogebühr wieder gültig, eventuelle Anzahlungen können wir
verrechnen.
14. Absprünge / Start- und Landeplätze -
Vorbereitung und Durchführung vor Ort
Aus organisatorischen Gründen sind wir berechtigt,
für einen bestimmten Termin einen Ausweichplatz oder
Ersatz-Tandemmaster festzulegen. Ein direkter Anspruch auf einen
bestimmten Tandemmaster oder einen bestimmten Sprungplatz besteht
seitens des Passagiers oder des vermittelnden Kunden nicht.
15. Allgemeines zum Tandemspringen
Bei der Durchführung von Luftsportveranstaltungen
sind wir auf alle möglichen Vorleistungen anderer sowie auf
Freigaben und Genehmigungen Dritter angewiesen, auf die wir keinen
Einfluss haben (z.B. Flugsicherung, Luftfahrtbehörden,
Luftfahrzeughalter, Entscheidungen von Vereinen, durchführenden
Luftsportanbietern, Sprungschulen, Dienstleistern,
Flugplatzbetreibern und Piloten, ...). usw.). Für alle diese und
andere Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter können wir nichts
und damit auch keine Haftung übernehmen. Soweit der Tandemmaster
I n g o W e r n i c k e die Veranstaltungen nicht selbst durchführt, sondern
an Veranstaltungen Dritter teilnimmt, besteht eine
Anerkennungspflicht gegenüber etwaigen AGB's dieser Dritten bzw. der
Leistungsträger.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Vor dem Tandemsprung ist ein Beförderungsvertrag
mit Unterschrift abzuschließen, in dem alle geforderten Angaben
wahrheitsgemäß zu machen sind. Nach dem Tandemsprung ist der
Tandemgast verpflichtet, durch seine Unterschrift zu bestätigen,
dass er sich wohl fühlt und keine Beeinträchtigungen erlitten hat.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ und den Kunden sowie auf die
jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Sollte sich bei http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ ein Fehler
oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder Preisen
eingeschlichen haben, behalten wir uns eine Korrektur vor. In diesem
Fall werden wir den Kunden unverzüglich nach Erkennen des Fehlers
oder der Änderung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann
dann entweder die Bestellung nochmals bestätigen oder vom Vertrag
zurücktreten.
17. Transportschäden
Bitte überprüfen Sie jede Sendung sofort auf
Vollständigkeit und Unversehrtheit. Sollte das Paket / der Brief
beschädigt oder mit Klebeband des Transportunternehmens repariert
sein, reklamieren Sie den Schaden bitte sofort beim Zusteller und
lassen Sie sich die Reklamation schriftlich bestätigen. Im
Zweifelsfall verweigern Sie die Annahme und setzen Sie sich mit uns
in Verbindung.
18. Allgemeines
Der Fallschirmsport birgt trotz intensiver und
sorgfältiger Ausbildung, dem Einsatz modernsten Materials und aller
verfügbaren Sicherheitseinrichtungen ein nicht zu unterschätzendes
Restrisiko, denn nicht die Technik, sondern der Mensch ist das
schwächste Glied in der Kette. Bei aller Begeisterung sollte man
sich dessen immer bewusst sein und seine Grenzen und Möglichkeiten
realistisch einschätzen.
Die eingesetzten Fallschirme sind mit einer
Deckungssumme von Euro 0,6 Mio. Halterhaftpflicht versichert.
Tandemfallschirme sind zusätzlich für Personenschäden des Passagiers
mit einer Deckungssumme von Euro 165.000,00 versichert. Ansprüche
gegen den Tandemmaster, den Ausbildungsbetrieb und dessen Personal
oder den Halter des Absetzflugzeuges, die über die vorgenannten
Haftungsgrenzen hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Es
besteht die Möglichkeit, durch Abschluss einer Eigenversicherung
einen weitergehenden Versicherungsschutz zu erlangen.
Unterbrechungen des Sprungbetriebes durch höhere
Gewalt (insbesondere Wetter), technische Defekte an den
Absetzflugzeugen, den Fallschirmen oder sonstigen
Ausrüstungsgegenständen, sowie behördliche Anordnungen oder sonstige
Gründe, die der Tandemmaster und seine Mitwirkenden nicht zu
vertreten haben, schließen Schadenersatzansprüche gegen den
Tandemmaster und seine Mitwirkenden aus. Der Tandemmaster und seine
Hilfspersonen sind bemüht, dass alle Teilnehmer das Kurs- bzw.
Sprungziel erreichen, übernehmen dafür aber keine Gewähr. Sie sind
verpflichtet, Teilnehmer, die als ungeeignet erscheinen, rechtzeitig
vor dem jeweiligen Sprungvorhaben auszuschließen. Ebenso sind
Teilnehmer auszuschließen, die sich den Anweisungen des
Tandemlehrers oder Piloten widersetzen und gegen die
Sprungdisziplin, die Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften
verstoßen.
19. Datenschutz
Die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an
unberechtigte Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tandemmaster
I n g o W e r n i c k e versichert, die anlässlich von Bestellungen
anfallenden Kundendaten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung der
Bestellung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.
Tandemmaster I n g o W e r n i c k e wird Kundendaten nur
zum Zwecke der Auftragsabwicklung an verbundene Unternehmen
weitergeben.
Soweit der Kunde eine Nutzung der Daten für
interne Zwecke nicht wünscht, ist er berechtigt, dieser Nutzung
jederzeit durch Übersendung einer entsprechenden E-Mail an info@
spring-aus-dem-flieger.de zu widersprechen.
20. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf
vorsätzlich verursachte Schäden. Eine darüber hinausgehende Haftung
ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
21. Sonstiges
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung
eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag
zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht
vorhergesehene Lücke aufweist. Bei Streitigkeiten zwischen dem
Tandempassagier bzw. dem Auftraggeber und dem Tandemmaster
verpflichten sich die Vertragsparteien zur Schadensminderung durch
formlose schriftliche Anzeige der Ansprüche an den jeweiligen
Vertragspartner, um einen kostenintensiven Instanzenzug zu
vermeiden. Der Tandemmaster ist jederzeit berechtigt, den
Fallschirm-Tandemsprung abzubrechen oder abzusagen, wenn er sich
gesundheitlich nicht in der Lage sieht, den Fallschirm-Tandemsprung
durchzuführen. Dies gilt ausdrücklich als höhere Gewalt, für die der
Tandemmaster nicht verantwortlich gemacht werden kann. Der
Tandemmaster ist berechtigt, sich im Krankheitsfall bis zur
vollständigen Genesung auszukurieren. In diesem Fall verlängert sich
die Gültigkeitsdauer des Gutscheins automatisch um die Dauer der
Krankheit.
22. Tandem-Termine und Terminabsagen
Bei der Durchführung von Tandemsprüngen kann es
aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zu erheblichen Verzögerungen
oder zur Nichtdurchführung kommen. Sofern bei einem Tandemsprung ein
bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder
die Mitwirkung einer bestimmten Person zum Inhalt des Tandemsprunges
gehört und dieses Fahrzeug, diese technische Einrichtung oder diese
Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht,
behält sich der Tandemmaster I n g o W e r n i c k e Veranstalter/Partner das
Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht
möglich sein, behält sich der Veranstalter/Partner das Recht vor,
die Durchführung des Erlebnisses auch kurzfristig abzusagen. Der
Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit.
23. Gutscheine/ Geschenkgutscheine
Für ausgestellte Geschenkgutscheine reservieren
wir Ihnen eine vertragsgemäße Leistung und halten dafür Personal und
Flugzeugkapazität bereit. Aus diesem Grund können Tandem- und
Kursgutscheine nur begrenzt (1 Jahr) eingelöst werden. Grundsätzlich
sind unsere Gutscheine 12 Monate gültig, danach verfallen die
Gutscheine unwiderruflich. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages
oder eine Rücknahme von Geschenkgutscheinen, aus welchen Gründen
auch immer, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Verkauf von
Gutscheinen und Sprungberechtigungen erfolgt grundsätzlich für eine
Absprunghöhe von 2500 m. Sollte der Tandemsprung aus einer Höhe von
4000 m erfolgen, ist derzeit ein Aufpreis von 50 EUR vor dem Sprung
zu entrichten.
24. Versicherung
Versicherungen werden wie folgt abgeschlossen
Passagier-Haftpflichtversicherung für das verwendete Tandemsystem
oder den Tandemmaster. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und
Unfallversicherungen sollte man sich beim Versicherer erkundigen,
inwieweit der Luftsport eingeschlossen ist.
25. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ http://www.tandemsprung.eu/
http://www.tandem-sachsen.de/ Mit der Anmeldung erkennen Sie diese
Bedingungen verbindlich an.
26. Videoaufzeichnungen und/oder Leistungen
Dritter
Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann
seitens des Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ keine Gewähr übernommen
werden. Bei einer vertraglich bestellten Videoaufzeichnung ist
Vertragspartner der jeweilige Video-/Kameramann, der die
Videoaufzeichnung durchführt. Eine Haftung für Videos oder DVD's
durch den Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ ist ausgeschlossen. Es gelten
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Video-/Kameramanns. Der Tandemmaster I n g o W e r n i c k e ist berechtigt,
einen externen Kameramann zu beauftragen oder die Videoaufnahmen
selbst durchzuführen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem
Tandemmaster.
27. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegen
den Tandemmaster, den Verein, den Veranstalter, die Schule, die ihm
daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner fliegerischen
Betätigung, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeuges,
auf einem Fluggelände oder im Zusammenhang mit anderem
Luftfahrtgerät, Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit
diese nicht auf Vorsatz beruhen.
Der Teilnehmer oder Tandemgast haftet für die von
ihm verursachten Schäden, soweit eine Haftung nicht luftrechtlich
anders geregelt ist.
Bei Haftungsansprüchen aus der Verletzung
gesetzlicher Bestimmungen sowie bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer bzw.
Tandemgast in voller Höhe. Der Selbstbehalt geht in diesem Fall zu
Lasten des Teilnehmers.
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegen
den Tandemmaster I n g o W e r n i c k e oder die an der Ausbildung
beteiligten Personen oder Institutionen, die ihm durch seine
fliegerische Betätigung, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, durch
seinen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige
Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile entstehen,
soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
Für Fremdleistungen bzw. sonstige Leistungsträger
gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der
jeweiligen Veranstalter.
28. Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung /
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen und
Klauseln rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit
und Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und Klauseln nicht
berührt. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit
ihnen beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen
Hinweise (AGB) und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck
der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt im Falle von Regelungslücken.
29. Voraussetzungen für die Teilnahme / Witterungsbedingungen
Die Teilnahme an einem Erlebnis kann die Erfüllung von bestimmten
Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht).
Die Voraussetzungen ergeben sich aus den allgemeinen Richtlinien und
den Erfahrungen des Tandemmasters für Tandemsprünge. Nach erfolgter
Buchung, sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie oder die
entsprechende Person, die an dem Tandemsprung teilnehmen soll, die
Voraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist
im Falle der Nichterfüllung der Voraussetzungen ausgeschlossen.
30. Vorvertragliche Rechte des Kunden
Jeder Kunde/Vertragspartner hat das Recht, vor Zustandekommen eines
rechtsverbindlichen Vertrages (Überweisung des Rechnungsbetrages),
beim Tandemmaster I n g o W e r n i c k e, schriftlich die Gültigkeitsdauer
des Gutscheines, oder der Berechtigung zum Tandemsprung, mit oder
ohne Video, frei auszuhandeln.
9. Lieferung
Alle Internet Bestellungen werden schnellstmöglich ausgeliefert. Die
Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die bestellte Ware
abgesendet ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des
Tandemmasters I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ . Gutscheine, die aufgrund
von Kulanz in dringenden Fällen vor dem Zahlungseingang verschickt
werden, werden erst nach Begleichung der Rechnungssumme gültig. Die
Gültigkeit des Gutscheines muss bei strittigen Fragen mittels
Original Überweisungsbeleg der jeweiligen Bank, beim Tandemmaster
I n g o W e r n i c k e vorgelegt werden.
11. Termine und Sprung-Ort
Die
Termine und der Sprung-Ort des Tandemsprunges werden von
Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ festgelegt und sind unter
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/Termine.html im Internet
für den Tandemgast ersichtlich. Der Tandemgast kann sich aus den
Terminen im Internet den für Ihn besten Wunschtermin aussuchen und
muss diesen Termin mit seinen Tandemmaster telefonisch abstimmen.
Grundsätzlich wird nur am Wochenende (Samstag, Sonntag und
Feiertage) gesprungen. Der Haupt-Sprungtag ist der Sonntag. Der
Tandemmaster I n g o W e r n i c k e ist an die Termine des veranstaltenden
Vereins oder Veranstalters gebunden. Der Veranstaltende Verein sichert mindestens alle
2 Wochen ein Sprungwochenende zu. Je nach Situation (z.B.
Wetter,...) kann der Verein oder der Veranstalter Termine absagen und /oder neue
Ausweichtermine ansetzen. Der
Tandemmaster behält sich vor an mehreren Sprungtagen oder
Sprungwochenenden keine Tandemsprünge durchzuführen (z.B. Krankheit,
Urlaub, private Verpflichtungen oder dienstliche Verpflichtungen).
Die Sprungsaison geht etwa von Mai - Oktober Der Sprung-Ort
richtet sich ausschließlich nach der zeitlichen und der örtlichen
Verfügbarkeit des Tandemmasters und ist Deutschlandweit möglich.
Termine werden am Montag jeweils ab genau 19,00 Uhr abends, für das
kommende Sprungwochenende vergeben. Dabei ist zu bedenken, das derjenige
Tandemgast, welcher zuerst anruft um seinen Sprungtermin
abzustimmen, die besten Chancen hat seinen Wunschtermin bestätigt zu
bekommen.
Alle
Termine sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern. Vor
Anreise bitte den Termin und den aktuellen Flugplatz nochmals
telefonisch erfragen 0173/ 4529216! .
Ausweichtermine finden nur statt, wenn in der Vorwoche der
Sprungbetrieb nicht durchgeführt werden konnte (z.B. Wetter) und
ein neuer Ursprungstermin geplant ist! Sollte ein geplanter
Spruchtermin ausfallen oder nicht stattfinden, so hat der
Tandempassagier die Pflicht, einen neuen Termin mit dem
Tandemmaster zu vereinbaren.
12.
Absagen
Zu Absagen, z.B. aufgrund schlechten Wetters, zu geringer Anzahl von
Fallschirmspringern am Flugplatz, Erkrankung des Piloten oder des
Tandemmasters, wegen eines technischen Defekts, aufgrund
Behördlicher Anweisungen (z.B. Flugsicherheit,... ) sind
ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter,
Verein, Sprungschulen, Leistungsträger und Piloten befugt.
Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder
sonstige Kosten. Ausweichtermine werden individuell bekannt
gegeben und im Internet veröffentlicht.
13.
Storno
Bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Absage durch den
Tandemgast Storno und kostenfrei. Wir behalten uns jedoch vor, bei
größeren Gruppen andere Stornofristen festzulegen. Im Stornofall
(auch bei nicht erscheinen zum vereinbarten Termin) durch den
Tandemgast berechnen wir eine Aufwandsendschädigung (z.B.
Fahrtkosten, ...) in Höhe von mindestens 35.- € Gebühr pro Person.
Tandemtickets werden dann ungültig und erst nach Begleichung der
Stornogebühr wieder gültig, etwaige Anzahlungen dürfen wir
verrechnen.
14.
Sprung- / Start- und Abflugplätze - Vorbereitungen und Ablauf vor
Ort
Wir sind aus organisatorischen Gründen berechtigt, für einen
bestimmten Termin einen Ausweichplatz oder Ersatz Tandemmaster
festzulegen. Es besteht seitens des Passagiers oder des
überweisenden Kunden des kein direkter Anspruch auf einem bestimmten
Tandemmaster oder einen bestimmten Sprungplatz.
15.
Allgemeines rund ums Tandemspringen
Bei der Organisation von
Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen
anderer sowie Freigaben und Genehmigungen Dritter angewiesen, die
außerhalb unserer Einflussnahme stehen (z.B. Flugsicherung, Luftamt,
Flugzeughalter, Entscheidungen der Vereine, durchführenden
Luftsportanbieter, Sprungschulen, Leistungsträger,
Flugplatzbetreiber und Piloten,... etc.). Für alle diese und andere
Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter können wir nichts und
folglich haften wir dafür auch nicht. Soweit der Tandemmaster I n g o W e r n i c k e, die Veranstaltungen nicht selber organisiert, sondern an
Veranstaltungen Dritter teilnimmt, besteht Anerkennungspflicht
gegenüber etwaigen AGB´s jener Dritter bzw. der Leistungsträger.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es ist ein Beförderungsvertrag vor dem
Tandemsprung mit Unterschrift abzuschließen, auf dem alle
abgeforderten Informationen wahrheitsgemäß abzugeben sind. Nach dem
Tandemsprung ist der Tandemgast verpflichtet mit Unterschrift zu
bestätigen, wenn er sich wohl fühlt und keine Beeinträchtigungen
erlitten hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Auf die
Rechtsverhältnisse zwischen Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ und Kunden sowie auf die
jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Sollte sich bei
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/
ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei
Preisen eingeschlichen haben, behalten wir uns ein Recht zur
Korrektur vor. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden umgehend
nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben
informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals
bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.
17. Transportschäden
Bitte überprüfen Sie jede Sendung sofort auf Vollständigkeit und
Unversehrtheit. Ist das Paket /Brief beschädigt oder mit Klebeband
des Transportunternehmens repariert, reklamieren Sie den Schaden
bitte sofort beim Zusteller und lassen sich diese Reklamation
schriftlich bestätigen. Im Zweifelsfalle verweigern Sie die Annahme
des Paketes /Brief und setzen sich mit uns in Verbindung.
18.
Allgemeines
Trotz intensiver, sorgfältigster Ausbildung, Einsatz modernsten
Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der
Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko; denn nicht
die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette.
Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein
und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.
Die eingesetzten Fallschirme sind mit einer Deckungssumme von Euro
0,6 Mio. Halterhaftpflicht versichert. Tandemfallschirme sind
darüber hinaus bei Personenschäden des Passagiers mit einer
Deckungssumme von Euro 165.000,00 versichert. Ansprüche gegenüber
dem Tandemmaster, dem Ausbildungsbetrieb und dessen Personal oder
den Haltern der Absetzflugzeuge, die über o.a. Haftungsgrenzen
hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Es wird die
Möglichkeit geboten, durch Abschluss einer persönlichen Versicherung
weiterführenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Unterbrechung des Sprungbetriebes durch höhere Gewalt (insbesondere
Wetter), technische Mängel an den Absetzflugzeugen, den Fallschirmen
oder sonstigen Ausrüstungen, sowie Anordnungen vorgesetzter Behörden
bzw. sonstiger Gründe, für die der Tandemmaster und seine
beteiligten Personen nicht aufzukommen haben, schließen
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Tandemmaster und den
beteiligten Personen aus. Der Tandemmaster und seine beteiligten
Personen sind bemüht, dass alle Teilnehmer das Kurs- bzw. Sprungziel
erreichen, sie übernehmen jedoch keine Gewähr hierfür. Sie sind
verpflichtet, alle als ungeeignet erscheinenden Teilnehmer
rechtzeitig vor dem jeweiligen Sprungvorhaben auszuschließen. Ebenso
ist auszuschließen, wer sich den Anweisungen des Tandemmaster oder
Piloten widersetzt und gegen die Sprungdisziplin, Luftverkehrs- und
Flugsicherheitsvorschriften verstößt.
19. Datenschutz
Die
Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an unberechtigte Dritte. ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden
Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der
Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt.
Tandemmaster I n g o W e r n i c k e wird Kundendaten nur zur
Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Soweit der
Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke nicht möchte, ist der
Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer
entsprechenden Email an info@
spring-aus-dem-flieger.de zu widersprechen.
20. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf vorsätzlich
verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
Der Umfang einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
21. Verschiedenes
Ein
Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht,
es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen
nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die
Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung
zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der
unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit
der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke
aufweist. Bei Streitigkeiten zwischen Tandempassagier oder
Auftraggeber und Tandemmaster, verpflichten sich die
Vertragsparteien zur Schadensminderung, durch formlose schriftliche
Anzeige der Forderungen beim jeweiligen Vertragspartner, um einen
kostspieligen Instanzenzug zu vermeiden. der Tandemmaster ist
jederzeit berechtigt, den Fallschirm Tandemsprung abzubrechen oder
abzusagen, wenn er sich gesundheitlich dazu nicht in der Lage fühlt.
Dies stellt ausdrücklich eine höhere Gewalt
dar, die nicht dem
Tandemmaster zur Last gelegt werden kann. Der Tandemmaster ist
berechtigt, sich bei Erkrankung, bis zur vollständigen Genesung
auszukurieren. In diesem Falle verlängert sich die Gültigkeitsdauer
des Gutscheins, um die Krankheitszeit automatisch.
22.
Tandemtermine und Terminabsage
Bei der Durchführung von Tandemsprüngen
kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu
erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen.
Sofern bei einem
Tandemsprung ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische
Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt
des Tandemsprungs gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung
oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung
steht, behält sich der Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
Veranstalter/Partner das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu
stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der
Veranstalter/Partner das Recht vor, die Durchführung des
Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. Der Gutschein behält in
diesem Fall die Gültigkeit.
23.
Gutscheine/ Geschenktickets
Bei ausgestellten Geschenktickets/
Gutscheinen reservieren wir Ihnen eine vertragsgemäße Dienstleistung
und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus
diesem Grunde können Tandem- und Kursgutscheine nur begrenzt (1
Jahr) einlösbar sein. Grundsätzlich sind unsere Gutscheine 12
Monate gültig, Bitte beachten Sie, dass danach die Gutscheine
unwiderruflich verfallen. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages oder
die Rücknahme von Geschenktickets, egal aus welchem Grund, ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Der Verkauf von Gutscheine und
Berechtigungen zum Sprung, erfolgt grundsätzlich für eine Sprunghöhe
von 2500 m Höhe. Sollte der Tandemsprung aus einer Höhe von 4000 m
erfolgen, so ist derzeit ein Preisaufschlag in Höhe von 50 EUR vor
dem Sprung zu entrichten.
24. Versicherung
Versicherungen sind wie folgt
abgeschlossen: Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten
Tandemsysteme oder den Tandemmaster. Bei Ihrer privat
abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten Sie sich
beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit
eingeschlossen ist.
25.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ http://www.tandemsprung.eu/
http://www.tandem-sachsen.de/
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
26.
Videoaufzeichnungen und, oder Fremdleistungen
Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann seitens des
Tandemmaster I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ keine Gewähr übernommen
werden. Bei einem vertragsmäßig bestellten Video, ist der
Vertragspartner der jeweilige Video /Kameramann, welscher das Video
aufnimmt. Eine Haftung für Videos oder DVD´s durch den Tandemmaster
I n g o W e r n i c k e
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ ist ausgeschlossen. Es
gelten die AGB´s des jeweiligen
Video /Kameramanns. Der Tandemmaster Herr I n g o W e r n i c k e, ist
berechtigt, einen externen Kameramann zu beauftragen oder die
Videoaufnahme selbst anzufertigen. Die Entscheidungen hierzu
obliegen dem Tandemmaster.
27.
Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem
Tandemmaster, dem Verein, dem Veranstaltungsbetrieb, der Schule, die
ihm daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner Betätigung
in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines
Luftfahrzeugs, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit
sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile
erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen.
Der Teilnehmer oder der Tandemgast haftet für die von ihm
verursachten Schäden, sofern eine Haftung nicht von der
Luftverkehrsgesetzgebung anderweitig festgelegt ist.
Bei Haftungsansprüchen, die durch Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen entstehen sowie bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer oder der
Tandemgast in vollem Umfang. Der Selbstbehalt ist in diesem Fall vom
Teilnehmer zu tragen.
Der Teilnehmer verzichtet auf alle
Ansprüche gegenüber dem Tandemmaster I n g o W e r n i c k e oder den
beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung
beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt,
durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem
Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle
oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf Vorsatz
beruhen.
Bei Fremdleistungen bzw. anderen
Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
28.
Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung / Salvatorische Klausel:
Sollte
eine oder mehrere dieser Bedingungen und Paragrafen rechtsunwirksam
sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der
übrigen Bestimmungen und Paragrafen davon unberührt. Ungültige
Bedingungen sollten so umgedeutet werden, dass der damit
beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Sollten Bestimmungen dieser Besonderen Hinweise (Allgemeine
Geschäftsbedingungen) und/oder des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
29 Voraussetzungen für die Teilnahme / Witterungsbedingungen
Die Teilnahme an einem Erlebnis kann die Erfüllung von
bestimmten Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter,
Gesundheitszustand, Gewicht). Die Voraussetzungen ergeben sich
aus den allgemeinen Richtlinien und den Erfahrungen des
Tandemmasters für Tandemsprünge. Nach erfolgter Buchung, sind
Sie dafür verantwortlich, dass Sie oder die entsprechende
Person, die an dem Tandemsprung teilnehmen soll, die
Voraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises
ist im Falle der Nichterfüllung der Voraussetzungen
ausgeschlossen.
30.
Vorvertragliche Rechte des Kunden
Jeder
Kunde/Vertragspartner hat das Recht, vor Zustandekommen eines
rechtsverbindlichen Vertrages (Überweisung des
Rechnungsbetrages), beim Tandemmaster I n g o W e r n i c k e, schriftlich
die Gültigkeitsdauer des Gutscheines, oder der Berechtigung zum
Tandemsprung, mit oder ohne Video, frei auszuhandeln.
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